Entscheidung über den Insolvenzantrag
Hat das Insolvenzgericht seine Recherchen abgeschlossen, muss es über
den Insolvenzantrag entscheiden. Das Insolvenzgericht kann den Antrag
- wegen Fehlens eines Insolvenzgrundes zurückweisen;
- mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Vermögensmasse
zurückweisen oder
- das Insolvenzverfahren eröffnen.
Antwort zum Thema: "Insolvenzrecht" direkt vom
Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).