Regelinsolvenzverfahren
Einleitung
Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Regelungen
der neu geschaffenen Insolvenzordnung. Dadurch wurden die Konkursordnung,
die Vergleichsordnung sowie die nur in den neuen Bundesländern gültige
Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Alle vor dem 1.1.1999 anhängigen
Verfahren werden jedoch noch nach dem alten Recht abgewickelt.
In der Insolvenzordnung sind das Insolvenzplanverfahren ( §§
217-253 InsO), die Restschuldbefreiung ( §§ 286-303 InsO), sowie
die Eigenverwaltung ( §§ 304-314 InsO) neu geregelt. Aber die
Insolvenzordnung bestimmt nicht nur den Ablauf eines Insolvenzverfahrens,
sondern sie bietet neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller
Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch
Zerschlagung des Unternehmens auch die Möglichkeiten des Erhalts
durch Übertragung und Sanierung.
Dieser Ratgeber soll und kann nur einen groben Überblick über
den Gang des Insolvenzverfahrens geben. Für Gesellschafter und Organe
einer Gesellschaft kann er im Falle einer drohender Insolvenz hilfreich
sein, damit nicht durch Verzögerungen von bestimmten Handlungen unbewusst
Straftaten (130b HGB, § 84 GmbHG, § 401 AktG, § 148 GenG)
begangen werden. Liegt eine Insolvenz von Privatpersonen vor, hilft der
Ratgeber "Verbraucherinsolvenzverfahren" weiter.
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