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Schutz von Kundendaten

Nach dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) dürfen Kundendaten nicht für Werbung und Marktforschung verwendet werden. Außerdem sind sie nach Geschäftsabwicklung und Abrechnung wieder zu löschen.

Hält sich der Vertragspartner nicht daran, macht er sich schadenersatzpflichtig und bei schwerwiegenden Verstößen sogar strafbar. Wer hiervon als Verbraucher betroffen ist, sollte sich an die Datenschutzbehörde seines Bundeslandes wenden.

Allgemein informiert zu diesem Thema Teil 1 des Ratgebers "Rechtsfragen des Internetsurfers".


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Internetrecht & Domainrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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