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Informationspflichten

Der Verbraucher hat ein Recht auf ausführliche Information, was die konkrete Vertragsabwicklung anbelangt. Außer dass dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt werden muss, mit wem er es als Vertragspartner zu tun hat und dass er den Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeben kann, muss der Dienstanbieter folgende Informationen bereit halten ("Anbieterkennzeichnung" nach dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):

Nach Vertragsschluss, spätestens aber bei Lieferung der Ware müssen dem Verbraucher diese Informationen darüber hinaus auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Er muss in aller Deutlichkeit auf die Bedingungen, Einzelheiten und rechtlichen Folgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts hingewiesen werden. Auch über Kundendienst, Gewährleistungs-, Garantie- und Kündigungsbedingungen hat das Unternehmen den Kunden zu informieren.


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