Der Verbraucher hat ein Recht auf ausführliche Information, was die konkrete
Vertragsabwicklung anbelangt. Außer dass dem Kunden vor Vertragsschluss
ausdrücklich mitgeteilt werden muss, mit wem er es als Vertragspartner
zu tun hat und dass er den Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeben
kann, muss der Dienstanbieter folgende Informationen bereit halten ("Anbieterkennzeichnung"
nach dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
Offenlegung von Geschäftszweck und Identität des Unternehmens. (Name
des Unternehmens, vollständige Firma, Angabe des Vertretungsberechtigten,
Nennung der Verantwortlichen für den Inhalt journalistisch-redaktioneller
Angebote)
genaue postalische Anschrift des Vertragspartners (Postfach oder E-Mail-Adresse
reichen nicht)
wesentliche Merkmale der angebotenen Ware beziehungsweise der Dienstleistung
konkrete Laufzeit des Vertrages bei langfristigen Verträgen
Endpreisangaben einschließlich aller sonstigen Preisbestandteile
Angabe der zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten
Information über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
Offenlegung der Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der
Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife
hinausgehen (z. B. kostenpflichtige Telefonnummern)
Hinweis auf die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises
Nach Vertragsschluss, spätestens aber bei Lieferung der Ware müssen dem
Verbraucher diese Informationen darüber hinaus auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung stehen. Er muss in aller Deutlichkeit auf die Bedingungen,
Einzelheiten und rechtlichen Folgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts
hingewiesen werden. Auch über Kundendienst, Gewährleistungs-, Garantie-
und Kündigungsbedingungen hat das Unternehmen den Kunden zu informieren.