"Spam" und "Junk-Mail" heißen im Netzjargon Werbemails, die in Massen versendet werden. Fast jeder, der über einen E-Mail-Anschluss verfügt, kennt die oft eindeutigen Angebote: "Get rich in one day", "Loose 20 kg in two weeks" und "For adults only" - gern genommen wird auch immer wieder "Sie sind glücklicher Gewinner von...". Wer einmal im Chat war oder online eingekauft hat ist ihnen schonungslos ausgeliefert, den Massenmailern. Was jedem E-Mail-Neuling am Anfang noch ein müdes Lächeln entlockt, bevor er die Nachricht löscht, geht auf Dauer aber an die Nerven.
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist die Zusendung von Werbemails ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt zwischen den Parteien nicht zulässig (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.03.2004, Aktenzeichen: I ZR 81/01. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zusendungen an Privatpersonen oder Gewerbetreibende gingen oder für welchen kommerziellen Zweck in den Mails geworben wird.
Unverlangte zugesandte Werbung per E-Mail ist unzulässig!
Wie man sich gegen die unerwünschte Werbeflut wehren kann, zeigt der nachfolgende
Abschnitt.