Nach heutigem Recht ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten für Diensteanbieter (z. B. Deutsche Telekom, AOL) nur zulässig,
wenn dies durch das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG),
andere Rechtsvorschriften oder durch Einwilligung des Nutzers erlaubt
ist.
Es gilt der Grundsatz der Datenvermeidung: So wenig personenbezogene
Daten wie möglich dürfen erhoben und verarbeitet werden.
Zu den personenbezogenen Daten zählen:
Bestandsdaten (§ 5 TDDSG):
Darunter versteht man Daten, die zur Begründung und Abwicklung eines
Vertrages erhoben werden.
Nutzungsdaten (§ 6 TDDSG):
Sie enthalten Angaben darüber, wer, wann, wo, welchen Dienst in Anspruch
genommen hat.
Abrechnungsdaten (§ 6 TDDSG):
Diese Daten benötigt der Diensteanbieter zur Erstellung von Rechnungen.
Personenbezogene Daten (§ 3 TDDSG):
Darunter versteht man Daten, die geeignet sind, einen Menschen zu identifizieren
und seine persönlichen Verhältnisse aufzudecken, also zum Beispiel Anschrift,
Name, Alter, Gewohnheiten.
Personenbezogene Daten können als Nutzungs- Abrechnungs- und Bestandsdaten
erhoben, aber nicht dauerhaft gespeichert werden (siehe nachfolgender
Abschnitt).