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Personenbezogene Daten

Nach heutigem Recht ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Diensteanbieter (z. B. Deutsche Telekom, AOL) nur zulässig, wenn dies durch das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), andere Rechtsvorschriften oder durch Einwilligung des Nutzers erlaubt ist.

Es gilt der Grundsatz der Datenvermeidung: So wenig personenbezogene Daten wie möglich dürfen erhoben und verarbeitet werden.

Zu den personenbezogenen Daten zählen:


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