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Persönlichkeitsrechte

Chats und Foren bieten im Internet die Möglichkeit, zu jedem und allem seine Meinung kundzutun. Doch hier ist Vorsicht geboten. Bei der Kommunikation mittels Internet sollte man sich trotz der scheinbar familiären Vertrautheit stets bewusst sein, dass der Gegenüber ein Unbekannter ist. Die zivil- und strafrechtlichen Regelungen zu Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gelten auch hier. Der Verfasser kann auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz verklagt werden.


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Antwort zum Thema: "Internetrecht & Domainrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Internetrecht & Domainrecht

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