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Sonstige Informationspflichten

Neben den in den vorhergehenden Abschnitten genannten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen weitergehende Informationspflichten beispielsweise aus § 312e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie handelsrechtlichen Bestimmungen.

Im Einzelnen muss daher der Betreiber einer Homepage in geschäftlichen Bereich weiterhin auf folgende Angaben achten:


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