Neben den in den vorhergehenden Abschnitten genannten ergeben sich aus
verschiedenen Gesetzen weitergehende Informationspflichten beispielsweise
aus § 312e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dem Fernunterrichtsschutzgesetz
(FernUSG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) sowie handelsrechtlichen Bestimmungen.
Im Einzelnen muss daher der Betreiber einer Homepage in geschäftlichen
Bereich weiterhin auf folgende Angaben achten:
Offenlegung von Geschäftszweck und Identität des Unternehmens
wesentliche Merkmale der angebotenen Ware beziehungsweise Dienstleistung
bei langfristigen Verträgen die konkrete Laufzeit des Vertrages
Bruttopreisangaben einschließlich aller sonstigen Preisbestandteile
" Angabe der zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten
Information über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
Offenlegung der Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der
Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife
hinausgehen
(z. B. bei kostenpflichtige Telefonnummern Angabe des kompletten
Verbindungspreises bevor diesem irgendwelche Kosten entstehen, Einhaltung
der Höchstgrenzen von maximal 30 Euro pro Stunde oder zwei Euro
pro Minute, es sei denn der Kunde legitimiert sich durch einen PIN-Code
und Angabe der entsprechenden Nummern auf der Rechnung)
Hinweis auf die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises