Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Kommerzielle Kommunikation

wer im Internet "kommerzielle Kommunikation" betreiben möchte, unterliegt besonderen Informationspflichten nach § 7 des Teledienstegesetzes (TDG).

Der Begriff ist sehr weit gefasst und umfasst grundsätzlich sämtliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, der Werbung und des Sponsoring. Keine kommerzielle Kommunikation liegt vor, wenn Waren, Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung, beschrieben werden. Etwa, wenn eine Privatperson unabhängig und ohne finanzielle Gegenleistung Informationen zu bestimmten Warenarten anbietet. Ausgenommen ist ferner der bloße Besitz einer Internetadresse, die der Inhaber nicht kommerziell nutzen will.

Nach § 7 TDG müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Internetrecht & Domainrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Internetrecht & Domainrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern