Fremde Fotos ins Netz zu stellen kann in zweifacher Hinsicht problematisch
sein:
Sobald eine gewisse künstlerische Gestaltung zu erkennen ist, behält
der Fotograf das Urheberrecht an seinen Aufnahmen. Dabei sind an diese
künstlerische Gestaltung keine hohen Anforderungen zu stellen. Das kann
bereits der spezielle Winkel sein, aus dem ein Allerweltsmotiv aufgenommen
wurde. Eigene Passbilder oder Portraitfotos dürfen aber auch ohne Zustimmung
des jeweiligen Fotografen weiterverwendet werden.
Eine andere Barriere bildet das Persönlichkeitsrecht. Jeder hat ein
"Recht am eigenen Bild". Niemand darf ungefragt in der Öffentlichkeit,
dazu zählt auch das Internet, abgebildet werden.
Auch so genannte "Personen des Zeitgeschehens" sind nicht vogelfrei.
Man sollte daher auch nicht mit dem Portrait eines Prominenten zum Besuch
der Homepage einladen. Erlaubt ist die Veröffentlichung eines solchen
Bildes nur, wenn es durch ein sachliches Interesse der Öffentlichkeit
gerechtfertigt ist - und das ist bei der eigenen Homepage selten der Fall.
Rechtstipp: Wer aber eine Fotosammlung auf CD-ROM erwirbt oder gegen
Gebühr aus dem Netz herunterlädt, darf diese Bilder in der Regel frei
verwenden (wenn die Nutzung nicht in den Vertragsbedingungen eingeschränkt
wurde).