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Fotos

Fremde Fotos ins Netz zu stellen kann in zweifacher Hinsicht problematisch sein:

Auch so genannte "Personen des Zeitgeschehens" sind nicht vogelfrei. Man sollte daher auch nicht mit dem Portrait eines Prominenten zum Besuch der Homepage einladen. Erlaubt ist die Veröffentlichung eines solchen Bildes nur, wenn es durch ein sachliches Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist - und das ist bei der eigenen Homepage selten der Fall.

Rechtstipp: Wer aber eine Fotosammlung auf CD-ROM erwirbt oder gegen Gebühr aus dem Netz herunterlädt, darf diese Bilder in der Regel frei verwenden (wenn die Nutzung nicht in den Vertragsbedingungen eingeschränkt wurde).


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Antwort zum Thema: "Internetrecht & Domainrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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