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Erwerb von Nutzungsrechten

Wer seine Internetseite nicht ausschließlich mit eigenen Inhalten bestreiten will, sollte klären, wer die Rechte an den Fremdinhalten besitzt. Denn wer sich vorher mit dem Rechteinhaber einigt, läuft nicht Gefahr, die liebevoll kreierte eigene Seite wieder aufgeben zu müssen oder sich sogar schadensersatzpflichtig zu machen.

Um den Rechteinhaber zu ermitteln gibt es vor allem zwei Möglichkeiten:

Zu den Verwertungsgesellschaften zählen:

Die Verwertungsgesellschaften haben eine so genannte Clearing-Stelle ins Leben gerufen, die diese Recherche gegen Bezahlung übernimmt: Clearing-Stelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH (CMMV), online zu finden unter http://www.cmmv.de


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Antwort zum Thema: "Internetrecht & Domainrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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