Wer seine Internetseite nicht ausschließlich mit eigenen Inhalten bestreiten
will, sollte klären, wer die Rechte an den Fremdinhalten besitzt. Denn
wer sich vorher mit dem Rechteinhaber einigt, läuft nicht Gefahr, die
liebevoll kreierte eigene Seite wieder aufgeben zu müssen oder sich sogar
schadensersatzpflichtig zu machen.
Um den Rechteinhaber zu ermitteln gibt es vor allem zwei Möglichkeiten:
Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Internetseite, aus der man Inhalte
übernehmen möchte
Recherche bei Verwertungsgesellschaften, ob der Rechteinhaber dort
erfasst ist
Zu den Verwertungsgesellschaften zählen:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA)
http://www.gema.de
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
(nimmt die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller
und Musikvideoproduzenten wahr)
http://www.gvl.de
Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
(nimmt Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und Verlagen wahr)
http://www.vgwort.de
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
(zuständig für die Rechte der bildenden Künstler, wie Fotografen, Designer,
Grafiker, Karikaturisten
http://www.bildkunst.de
Die Verwertungsgesellschaften haben eine so genannte Clearing-Stelle
ins Leben gerufen, die diese Recherche gegen Bezahlung übernimmt: Clearing-Stelle
Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Urheber- und Leistungsschutzrechten
GmbH (CMMV), online zu finden unter http://www.cmmv.de