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Schutz der eigenen Domain

Für gewerbliche Nutzer ist es in der Regel zu empfehlen, den eigenen Domain-Namen einen Markenschutz zu unterziehen, zumindest, wenn es sich um einen Fantasiebegriff handelt. Nur so kann verhindert werden, dass die Domain von einem anderen als Marke geschützt wird und die Domain wieder freigegeben werden muss.

Eine Marke muss nicht immer aus einem Wort bestehen. Das Patentamt schützt als Marke alle Zeichen, die eine Unterscheidung vom Konkurrenzangebot ermöglichen.
Dazu zählen insbesondere:

Im Übrigen ist ein Markenschutz nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:

Der Antrag zur Markenanmeldung beim Patentamt muss die Bezeichnung der Marke enthalten sowie Angaben darüber, welche Waren oder Dienstleistungen unter diesem Begriff geschützt werden sollen. Nach einer Woche erteilt das Patentamt eine Empfangsbestätigung mit dem behördlichen Aktenzeichen. Vom Anmeldetag an hat die Marke Priorität, sodass kein anderer dieselbe Marke nachträglich anmelden kann. Nach drei Monaten wird die Marke im Markenregister eingetragen und ist für zehn Jahre geschützt. Eine Verlängerung für jeweils weitere zehn Jahre ist jederzeit möglich. Ein Markenschutz ist ab 290 Euro zu haben.


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