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Kollision von Domain-Namen

Bei der Domain-Registrierung gilt in der Regel der Prioritätsgrundsatz, wer also zuerst kommt, mahlt zuerst.

Es gibt nur einige Ausnahmefälle, in denen Rechte Dritter dem Prioritätsgrundsatz vorgehen:

Die Verwendung des eigenen Namens als Domain-Name müssen gleichnamige Namenskonkurrenten also grundsätzlich hinnehmen. Dies gilt auch für Städte und Gemeinden, deren Bezeichnung von einer gleichnamigen Privatperson benutzt wird. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz der Priorität der Registrierung. Anders kann dies nur bei überragender Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Gemeinde sein, die aber bei einer nur regionalen Bedeutung des Namens der Kommune nicht anzunehmen ist (Urteil des Landgerichts Coburg vom 13.06.2001, Aktenzeichen: 12 O 284/01; Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 17.12.2003, Aktenzeichen: 5 S 651/03).

Rechtstipp: Wer ältere oder ranghöhere Rechte besitzt, hat die Möglichkeit, denjenigen, der die Domain angemeldet hat, zunächst abzumahnen, damit er die Domain freigibt. Lässt er sich nicht darauf ein, sollte man rechtliche Beratung hinzuziehen. Denn auf einen Rechtsstreit sollte man es nur mit fachkundiger Unterstützung ankommen lassen.


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