Um die Gefahr, dass doch noch ein Rechtsstreit folgt, möglichst gering
zu halten, sollte eine Abmahnung zumindest folgende Punkte enthalten:
rechtlich nachvollziehbare Beschreibung der Verletzungshandlung (damit
in einem etwaigen späteren Rechtsstreit keine Auslegungsschwierigkeiten
entstehen)
Vorformulierung einer Unterlassungserklärung
Aufforderung zur Abgabe dieser Unterlassungserklärung
die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichtunterlassung
Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung (zur Glaubhaftmachung
der Dringlichkeit, falls der Anspruch doch noch in einem gerichtlichen
Eilverfahren durchgesetzt werden muss)