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Fragen im Einstellungsgespräch

Im Einstellungsgespräch wird der Bewerber häufig mit Fragen konfrontiert, deren Beantwortung ihm aus den unterschiedlichsten Gründen unangenehm sein kann. Hierzu zählen insbesondere Fragen, die die Privat- oder gar Intimsphäre des Bewerbers betreffen, beispielsweise nach Gesundheit oder politischer Einstellung). Bei wahrheitsgemäßer Beantwortung dieser Fragen werden sich die Einstellungschancen für den Bewerber mitunter erheblich verringern, obwohl die Fragen vielfach keine Relevanz im Bezug auf den zu besetzenden Arbeitsplatz aufweisen.

Bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber eine Frage stellen darf oder nicht, muss man die jeweiligen Interessen gegeneinander abwägen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Arbeitgebers, sich möglichst umfassend über den Arbeitnehmer zu informieren. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Arbeitnehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechtes, das ihm Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit gewährt.

Werden nun diese gegensätzlichen Interessen gegeneinander abgewogen, dann dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem zu besetzenden Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen. Ein Fragerecht des Arbeitgebers ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.1993, 18.10.2000, 16.12.2004, Aktenzeichen: 2 AZR 467/93, 2 AZR 380/99, 2 AZR 148/04).

Einzelheiten zu den Rechtsfolgen enthält der Abschnitt "Falschbeantwortung".

Der nachfolgende Abschnitt listet in einem Fragekatalog häufige Fragen auf und beurteilt deren Zulässigkeit.


Inhaltsverzeichnis


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