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Gemeinschaftseigentum

Alle Räume, Flächen und Bestandteile einer Wohnanlage, die nicht zum Sondereigentum zählen (siehe vorheriger Abschnitt) sind Gemeinschaftseigentum.
Im Zweifel liegt Gemeinschaftseigentum vor.

Laut Gesetz gehören zum Gemeinschaftseigentum zwingend:

Keine Abgrenzungsschwierigkeiten dürfte es geben bei Grundstück, Fundament, Dach, Treppenhaus, Heizungskeller, Waschküche, Fahrstuhl und Gemeinschaftsleitungen.

Über die Zuordnung andere Gebäudeteile gab es jedoch schon viele gerichtliche Auseinandersetzungen.
Folgende Flächen rechneten die Richter jeweils der Gemeinschaft zu:


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