Unter sonstigen Mängeln fasst die Frankfurter Tabelle vor allem fehlende Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Mängel bei der Reiseleitung zusammen. Zudem ist eine Minderungsmöglichkeit bei erheblichem Zeitverlust wegen Umzugs anerkannt.
| Mängelposition | Prozentsatz | Bemerkung | ||
| 1. | fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 | bei Zusage | |
| 2. | fehlendes Hallenbad | bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar |
||
| a) | bei vorhandenem Swimmingpool | 10 | ||
| b) | bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 | ||
| 3 | fehlende Sauna | 5 | bei Zusage | |
| 4. | fehlender Tennislatz | 5-10 | bei Zusage | |
| 5. | fehlendes Mini-Golf | 3-5 | bei Zusage | |
| 6. | fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule | 5-10 | bei Zusage | |
| 7. | fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 | bei Zusage | |
| 8. | fehlende Kinderbetreuung | 5-10 | bei Zusage | |
| 9. | Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10-20 | je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit | |
| 10. | verschmutzter Strand | 10-20 | ||
| 11. | fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 | bei Zusage | |
| 12. | fehlende Snack- oder Strandbar | 0-5 | je nach Ersatzmöglichkeit | |
| 13. | fehlender FKK-Strand | 10-20 | bei Zusage | |
| 14 | fehlendes Restaurant oder fehlender Supermarkt | bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit | ||
| a) | bei Hotelverpflegung | 0-5 | ||
| b) | bei Selbstverpflegung | 10-20 | ||
| 15. | fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) | 5-15 | bei Zusage | |
| 16 | fehlende Boutique oder Ladenstrasse | 0-5 | je nach Ausweichmöglichkeit | |
| 17 | Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 | des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges | |
| 18. | fehlende Reiseleitung | |||
| a) | bloße Organisation | 0-5 | ||
| b) | bei Besichtigungsreisen | 10-20 | ||
| c) | bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20-30 | bei Zusage | |
| 19. | Zeitverlust durch notwendigen Umzug | |||
| a) | im gleichen Hotel | variabel | 1/2 Tag | |
| b) | in ein anderes Hotel | variabel | 1 Tag | |
Einige Fälle aus der Rechtsprechung:
Werden während des Urlaubs eines Kubareisenden in einer Ferienanlage noch Bauarbeiten durchgeführt, so dass weder die Wasserversorgung funktioniert noch versprochene Freizeiteinrichtungen vorhanden sind, so kann der Reisepreis nachträglich stark gemindert werden. Zugesprochen wurden im konkreten Fall für die Belästigung durch Bauarbeiten und die unzureichende Wasserversorgung jeweils 15 Prozent, für die fehlenden Freizeiteinrichtungen 25 Prozent Minderung (Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.11.2001, Aktenzeichen: 16 U 9/01 III).
Ist im Reisekatalog "mehrmals täglich Shuttle-Service" zugesagt, darf ein Durchschnittsreisender davon ausgehen, dass ein kostenloser Shuttle-Service zum geschuldeten Leistungsumfang gehört. Fehlt dieser, kann der Reisepreis um fünf Prozent gemindert werden (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2002, Aktenzeichen: 22 S 257/02).
Wer sich an einem Swimmingpool eine Schnittwunde am Fuß zuzieht, darf für die Dauer der Beeinträchtigung um zehn Prozent mindern. Das gilt auch für die nicht verletzte Ehefrau, da auch ihr Urlaub dadurch beeinträchtigt wird (Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 22b G40/01).