Wegen der dem Reisenden obliegenden Beweislast ist für eine Durchsetzung der Ansprüche nach Reiseende ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung von Beweismitteln zu legen. Als Beweismittel kommen insbesondere in Betracht:
Besonders Familienangehörigen, aber auch anderen Mitreisenden wird von Gerichten zumeist nicht die gleiche Glaubwürdigkeit zuerkannt wie fremden Reisenden. Dieser Umstand sollte bei der Wahl der Zeugen beachtet werden.
Es ist wichtig, dass die Zeugen auch das unmittelbar bekunden können, was der Reisende reklamiert. Wer Mängel im eigenen Hotelzimmer rügt, benötigt Zeugen, die das konkrete Zimmer auch gesehen haben.
Die Vernehmung ausländischer Zeugen gestaltet sich vor deutschen Gerichten erfahrungsgemäß als schwierig. Eine solche Vernehmung kann den Rechtsstreit unter Umständen bis zu mehrere Jahre in die Länge ziehen.