Pauschalreisen Teil 2
Einleitung
Wenn Sie sich in Ihrem Urlaub tatsächlich über Unannehmlichkeiten ärgern
müssen, dann sollten Sie Ihre Rechte auch wahrnehmen und durchsetzen.
Doch ein Hinweis vorab: Ein Rechtsstreit mit dem Reiseveranstalter kostet
immer Nerven, oft auch Geld. Weitaus schmerzhafter ist noch, dass er bereits
die letzte Freude am Urlaub zerstören kann, wenn schon im Urlaub Zeit
und Kraft aufgewendet werden muss, um "Material" für eine spätere rechtliche
Auseinandersetzung zusammenzutragen. Ein Streit sollte deshalb nur geführt
werden, wenn auch ausreichend Grund dafür besteht.
Was Sie im Einzelnen zu tun haben, wenn wirklich etwas "schief läuft",
an wen sie sich wann zu wenden haben und wie schnell, das sagt Ihnen dieser
Ratgeber.
Über die wichtigsten Regeln vor Reiseantritt informiert der Ratgeber "Pauschalreisen
Teil 1".
Im dritten Teil sind die typischsten Reisemängel und deren Minderungsquoten
nachzulesen.
|