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Haftung des Reisebüros

Solange das Reisebüro nur vermittelt, haftet es auch für auftretende Mängel nicht.

Auch wegen unterlassener Informationen wird das Reisebüro nur selten in Anspruch genommen werden können. Ein Reisebüro kann etwa nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Urlauber eine Reise nicht termingerecht antreten konnten, weil nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für das betreffende Land ein Visum erforderlich ist. Eine entsprechende Information kann nur vom Reiseveranstalter erwartet werden (Urteil des Landgerichts Kleve vom 10.08.2000, Aktenzeichen: 6 S 85/00).

Allerdings muss das Reisebüro in Einzelfällen haften, wenn der Schein entstanden ist, dass sie selbst als Veranstalter auftreten.


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