Reisevertrag ist nicht gleich Reisevertrag. Die gesetzlichen Regelungen in den Paragrafen 651a bis 651m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen nur die häufigste Form des Reisevertrags, nämlich das pauschale Reiseangebot. Nur in diesem Falle wird der Urlauber bei der Buchung, der Zahlung des Reisepreises und der Abwicklung der Reise durch das Reisevertragsrecht besonders geschützt.
Dieser Schutz umfasst auch die Rechte bei Reisemängeln. Das Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise, bei der die einzelnen Reiseleistungen separat gebucht und berechnet werden. Wer also Flug, Hotel und Verpflegung selbst getrennt zusammenstellt, kann sich (meist) nicht auf die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertragsrecht berufen.
Wichtige Vorteile des Pauschalreiserechts: