Diese Variante stellt einen Sonderfall im Reisevertragsrecht dar. Hier werden nur der Zielort und der Reisetermin und gegebenenfalls noch die Hotelkategorie gebucht. Daraus folgt, dass der Veranstalter in Bestimmung der weiteren Leistungen frei bleibt. Man muss nehmen, was er anbietet - gegebenenfalls aber nur in der entsprechenden Kategorie. Dies allerdings nur einmal, der Veranstalter kann nicht verlangen, dass beispielsweise in ein billigeres Hotel umgezogen werden muss.
Gewährleistungsrechte gelten grundsätzlich auch hier, jedoch wird seltener ein Mangel vorliegen, da bei Vertragsschluss noch keine Einzelheiten über die Eigenschaften der Reise vereinbart wurden.