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Wirkung des Patents

Das Patent bewirkt, dass gemäß § 9 des Patentgesetzes (PatG) allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung gewerblich zu nutzen. Es gewährt dem Patentinhaber somit eine Monopolstellung.

Dritten ist es verboten, ohne die Zustimmung des Patentinhabers die Erfindung herzustellen, zu verkaufen oder zu gebrauchen. Der Patentinhaber hat für einen bestimmten Zeitraum - jedoch maximal für 20 Jahre ab Anmeldung (§ 16 PatG) - die alleinige Möglichkeit, seine Erfindung finanziell zu nutzen. Er kann dies selbst tun oder aber Lizenzen vergeben.


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