Das Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für technische Erfindungen.
Es gibt dem Inhaber das Recht, anderen die Verwendung der patentierten
Erfindung zu verbieten, beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis herzustellen,
anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden.
Das Patent schützt aber nur die gewerbliche Nutzung der Erfindung. Der
Patentinhaber hat nicht das Recht, die private Nutzung der patentierten
Erfindung zu unterbinden.
Das Patent ist nicht das einzige gewerbliche Schutzrecht.
Es ist von anderen Formen zu unterscheiden:
Gebrauchsmuster:
Sie sind das so genannte "kleine Patent". Grob gesagt bieten sie einen
geringeren Schutz für technische Erfindungen als Patente, der Schutz
ist jedoch schneller zu erlangen. Anders als beim Patent können keine
Verfahren geschützt werden.
Geschmacksmuster:
Das Geschmacksmuster schützt das Design von Produkten, also Farb- und
Formgestaltungen.
Marke:
Die Marke kennzeichnet eine Waren- und Dienstleistungsherkunft, die
anhand von Worten, Bildern, Tonfolgen oder Farbkombinationen erkennbar
wird. Auch sie ist gewerblich schützbar.