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Ausnahmen vom Patentschutz

Das Patentgesetz (PatG) selbst schließt für bestimmte Fälle die Erteilung eines Patents aus.

Nicht patentfähig sind außerdem Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten (z. B. Baupläne und Schnittmuster), für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, sowie die Wiedergabe von Informationen und Computerprogramme "als solche". Sie stellen schon keine Erfindung dar (§ 1 Absatz 3 PatG).


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