Wie im Abschnitt "Ablauf der Auktion" erwähnt, werden Online-Auktionen in verschiedenen Formen betrieben. So gibt es auch Internetauktionen, bei denen der Auktionator selbst verkauft - entweder auf eigene Rechnung oder in Kommission für Dritte. Diese für Privatleute weniger relevanten Formen sollen hier nicht behandelt werden.
Dieser Ratgeber befasst sich mit zwei Fällen: Ein Privater verkauft an einen Privaten - oder ein Händler verkauft an einen Privaten. In diesen Fällen sind Käufer und Verkäufer die Vertragspartner und haben in aller Regel nur miteinander etwas zu tun. Der Auktionator stellt lediglich seine Plattform im Internet zur Verfügung, legt die Regeln fest und stellt die Technik zur Verfügung. Zahlt beispielsweise der andere nicht oder ist das gekaufte Produkt mangelhaft, muss man sich jeweils an seinen Vertragspartner halten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Nutzer anfangs einverstanden erklärt sind deshalb streng genommen auch nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer. Sie dienen im Zweifel aber als Auslegungshilfe.