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Minderjährigkeit

Wenn sich nach äußerlich perfektem Abschluss des Vertrags herausstellt, dass ein Vertragspartner minderjährig ist, muss man unterscheiden:

Die Eltern können aber den Vertrag auch im Nachhinein genehmigen. Tun sie dies nicht (das ist auch der Fall, wenn sie zum Ganzen zwei Wochen lang einfach nur schweigen), wird der Vertrag endgültig unwirksam. In der Zeit dieser Ungewissheit kann der andere (wenn er von der Minderjährigkeit vorher nichts wusste) aber seinerseits vom Vertrag zurücktreten.


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