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Kein Widerrufsrecht des Verkäufers

Anders als dem Käufer steht dem Verkäufer kein Widerrufsrecht zu. Er muss sich an sein Angebot halten, sobald ein Gebot eingegangen ist (siehe Abschnitt "Rücknahme von Geboten").

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Widerruf auf Seiten des Verkäufers nicht zugelassen. Der Verkäufer ist bei Ablauf der Auktion an das Ergebnis gebunden. Im Fall hatte ein Händler ein Auto mit einem Startpreis von einem Euro eingestellt. Der Wagen ging für 26.350 DM weg, wobei der Wagen einen regulären Verkaufspreis von 39.000 hatte. Der Händler meinte, es sei noch kein Kaufvertrag abgeschlossen worden, außerdem focht er seine Erklärung wegen des versehentlich zu geringen Startpreises an. Mit beidem drang er nicht durch - der Kaufvertrag wurde wirksam geschlossen. Will der Verkäufer sich nicht rechtlich binden, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Aktenzeichen: VIII ZR 13/01).


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