Bevor der Schlichter das Verfahren einleitet, also die Antragsschrift zustellt und einen Termin bestimmt, hat der Antragsteller zuvor die Verfahrensgebühr in Höhe von 10,00 Euro und die voraussichtlich entstehenden Auslagen an die Gütestelle zu zahlen. Die Kosten fordert die Gütestelle unmittelbar nach Eingang der Antragsschrift an.