Neben den im vorherigen Abschnitt genannten Beschränkungen gibt es weitere
Ausnahmen.
Das Schlichtungsverfahren ist keine Voraussetzung für folgende Prozessarten,
da sie mit dem Wesen des Schlichtungsverfahrens nicht vereinbar sind:
Rechtstipp: Wer eine Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert unter 600 Euro zu führen hat und davon ausgeht, dass ein Schlichtungsversuch ohnehin keinen Erfolg haben wird, der kann die Hürde des Schlichtungsverfahrens leicht umgehen, indem er einen Mahnbescheid beantragt. Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid geht das Verfahren automatisch in das Klageverfahren über.