Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Termin

Nach Antragstellung und Eingang des Vorschusses bestimmt der Schlichter einen Termin. Der Termin soll ziemlich bald erfolgen, damit die Durchsetzung von Rechtsansprüchen sich nicht verzögert.

Zu dem Termin werden die Parteien geladen und haben persönlich zu erscheinen. Eine Vertretung einer Partei ist nur möglich, wenn der Vertreter den Sachverhalt des Streits genau kennt und daher zur Aufklärung in der Lage ist. Der Schlichter muss der Vertretung zustimmen. Die Parteien können jedoch jeweils einen Rechtsanwalt hinzuziehen.


Inhaltsverzeichnis


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon). Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern