Der Schlichter - auch der, der nicht Schiedsmann oder Schiedsfrau ist - ist unabhängig und unparteiisch. Dies gilt auch für Anwälte, die als Schlichter fungieren. Der Schlichter erhält sein Mandat von beiden Parteien und seine Aufgabe liegt darin, einen Interessenausgleich zu finden.
Der Schlichter ist, wie es das Standesrecht vorschreibt, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher hat er auch ein Zeugnisverweigerungsrecht über die Tatsachen, die dem Schlichtungsverfahren zugrunde liegen.