Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Örtliche Beschränkung

Das Schlichtungsverfahren muss nicht durchgeführt werden, wenn die Parteien ihren jeweiligen Sitz in zwei unterschiedlichen Landgerichtsbezirken haben (§ 11 Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW). Dadurch sollen hohe Reisekosten bei geringen Forderungen vermieden werden.


Inhaltsverzeichnis


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon). Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern