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Zweck

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es die Gerichte zu entlasten, indem man einen neuen außergerichtlichen Weg zur Konfliktbeilegung sucht. Der Konsens als Alternative zum Streit. Das Schlichtungsverfahren bietet hier eine Möglichkeit zu tragfähigen Vereinbarungen bei unterschiedlichen Interessenlagen zu kommen.

Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten: Hier geht in den meisten Fällen nicht nur um eine Klärung eines einzelnen Streitfalles, sondern auch und nicht zuletzt darum, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen und leben wollen. Da, wo ein Streit die Fronten nur verhärtet, kann das Schlichtungsverfahren Mauern aufbrechen und konstruktive Lösungen finden.


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