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Vorschuss

Der Vorschuss in Höhe von 139,20 Euro ist Voraussetzung für den Beginn eines Schlichtungsgespräches und vom Antragsteller leisten.

Der Betrag setzt sich zusammen aus:

Der Vorschuss ist allerspätestens im Termin zu zahlen, denn sonst gilt der Schlichtungsantrag als zurückgenommen.

Rechtstipp: Mittellose Parteien haben Anspruch auf Beratungshilfe (siehe Abschnitt "Beratungshilfe").


Inhaltsverzeichnis


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