Ein Kaufvertrag kommt - wie jeder andere Vertrag - durch Angebot und Annahme zustande. Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag über ein Auto auch mündlich gültig. Allerdings sollte der Käufer - schon aus Beweisgründen - auf den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages bestehen. Alle Zusagen sollten schriftlich festgehalten werden.
Aus dem Kaufvertrag ergibt sich für den Verkäufer die Verpflichtung, dem Käufer die Sache zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). In den Fällen, in denen keine sofortige Barzahlung erfolgt, wird allerdings in der Regel ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (siehe Abschnitt "Finanzierung und Leasing"). Dadurch wird der Käufer erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises Eigentümer. Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, die Sache abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Absatz 2 BGB).
Von dem Vertrag kann der Käufer nur dann wieder loskommen, wenn: