Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), genauer gesagt, die zur Auslegung
dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm" (TA-Lärm), definiert "Lärm" folgendermaßen:
"Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden,
erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde."
Auch der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Lärm erheblich vom subjektiven Empfinden ausgeht und damit nicht messbar ist. Die TA-Lärm enthält jedoch so genannte Immissionsrichtwerte, die nicht überschritten werden dürfen. An diesen Richtwerten orientieren sich häufig auch die Richter, wenn sie im Nachbarstreit zum Thema "Lärm" eine Entscheidung treffen sollen.
Die Richtwerte werden in Dezibel (dB) angegeben, sie messen den Schalldruckpegel. Bei der zulässigen Höhe kommt es auf die Art der zu schützenden Nutzung an, aber auch auf die Art des Lärms selbst. Es gibt deshalb Orientierungswerte für die Stadtplanung, Immissionsgrenzwerte für den Straßenverkehr und Richtwerte für Gewerbelärm und Sportanlagen.
Die TA-Lärm galt lange Zeit nur für Anlagen, die einer Genehmigung nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften. In der aktuellen
Fassung ist sie auch auf nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, zu denen
die bei weitem meisten der Anlagen nach dem BImSchG zählen, anwendbar.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Die TA-Lärm gilt nicht für:
Nachfolgend können Sie die wichtigsten Richtwerte aus der Verordnung für Gewerbelärm nachlesen:
| Art der zu schützenden Nutzung | Tag 6 Uhr - 22 Uhr |
Nacht 22 Uhr - 6 Uhr |
| Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 45 dB | 35 dB |
| reine Wohngebiete | 50 dB | 35 dB |
| allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | 55 dB | 40 dB |
| Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete | 60 dB | 45 dB |
| Gewerbegebiete | 65 dB | 50 dB |
| Industriegebiete | 70 dB | 70 dB |
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Bei seltenen Ereignissen (Zehn Tage oder Nächte eines Kalenderjahres an nicht mehr als jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) betragen die maximal zulässigen Werte tagsüber 70 dB und 55 Dezibel.
Da man sich unter den dB-Angaben der TA-Lärm für den Alltag nicht viel vorstellen kann, hat das Bundesumweltministerium einen kleinen Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche (nur ungefähre Angaben) zusammengestellt:
| Gehen auf einem weichen Teppich | 15-20 dB |
| leises Blätterrauschen | 25 dB |
| Flüstern | 30 dB |
| üblicher Hintergrundschall im Haus | 30-40 dB |
| Ventilatoren von Kopierern und Computern | 40-50 dB |
| normale Sprachlautstärke | 60 dB |
| vorbeifahrender Pkw | 70 dB |
| Rasenmäher | 80 dB |
| mittlerer Straßenverkehr | 85 dB |
| Schwerlastverkehr | 95 dB |
| Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert | 110-115 dB |
| startender Düsenjet | 125 dB |
| Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich) | über 130 dB |