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Rechtsschutz gegen Lärmbelästigung

Ist der laute Nachbar zu keinem klärenden Gespräch bereit, müssen Sie sich nicht mit einer Position als entnervtes aber machtloses Lärmopfer abfinden. Sie können zunächst den Schutz der Polizei in Anspruch nehmen - diese hat zur Gefahrenabwehr Befugnisse bis hin zur Beschlagnahme (z. B. der lärmenden Musikanlage).

Schließlich können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsklage anstrengen, um zu erreichen, dass die Störung untersagt wird, andernfalls eine bestimmte Geldsumme fällig wird.

Rechtstipp: Vor einem Gerichtsverfahren sollten Sie strategisch vorgehen: Sammeln Sie Beweise gegen den Lärmstörer. Nur so haben Sie eine Chance, einen etwaigen Rechtsstreit zu gewinnen. In den meisten Fällen reicht es aber schon, sich mit diesen "Beweisen" an die Hausverwaltung zu wenden. Am besten eignet sich hierzu, ein Lärmprotokoll zu führen. Darin tragen Sie zu jeder Störung Datum, Uhrzeit und etwaige Zeugen (Name, Vorname, Anschrift) ein. Dabei sollten Sie möglichst genau formulieren, welche Geräusche stören, wie lange und häufig sie vorkommen.

Die Beschwerde beim Ordnungsamt oder die Aussage vor Gericht "Der Hund des Nachbarn bellt ständig in der Nacht" ist zu pauschal. Eine so ungenaue Aussage führt zwangsläufig zu Rückfragen.
Deshalb sollte man besser gleich vortragen: "Der Hund des Nachbarn hat in der Nacht vom 6. auf den 7. September zwischen zwei und sechs Uhr morgens ununterbrochen gebellt. Das können die Zeugen X, Y und Z bestätigen."

Auch wenn es Mühe macht, ein solches Protokoll zu führen - spätestens, wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommt, zahlt sich dieser Aufwand aus. Der Kläger muss in jedem Fall beweisen, dass die Lärmbelästigung erheblich ist.

Rechtstipp: Als Zeugen können übrigens auch der Ehe- oder Lebenspartner sowie sonstige Verwandte benannt werden. Falls aber noch andere Personen im Haus leben, ist es besser, sich bei ihnen zu erkundigen, ob sie den Lärm auch gehört haben. Ihre Zeugenaussagen haben im Prozess immer mehr Gewicht als die von Angehörigen oder nahestehenden Personen.


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