Es gibt kein Gesetzbuch, das sich speziell mit dem Thema "Nachbarrecht" auseinandersetzt. Wer deshalb in der Hoffnung loszieht, sich einen Gesetzestext besorgen zu können, um sich einfach auf eigene Faust über sein Recht als Nachbar zu informieren, wird stattdessen mit der Vielfalt der Rechtsvorschriften Schwierigkeiten haben. So kompakt wie zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung stellt sich das Nachbarrecht leider nicht dar. Vielmehr erfordert es fast schon detektivische Kleinarbeit, die nachbarlichen Rechte und Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den einzelnen Nachbarrechtsvorschriften der Länder, dem Baurecht und vielen anderen Rechtsgebieten sozusagen herauszufischen.
Hinzu kommt eine Flut von Urteilen, die sich im Ergebnis häufig widersprechen. Der Grund hierfür ist, dass die meisten Nachbarstreitigkeiten wegen des in der Regel geringen Streitwerts von den Amtsgerichten rechtskräftig entschieden werden. Eine Überprüfung der Urteile durch eine höhere Instanz findet deshalb nur selten statt. Es existieren also kaum "Grundsatzurteile" zum Nachbarrecht.