Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Unterlassungsanspruch

Der gemobbte und hierdurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzte Arbeitnehmer hat gegen mobbende Arbeitnehmer oder Vorgesetzte einen Unterlassungsanspruch (§§ 1004 Abs.1 S.2 analog, 823 BGB). Die zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs erforderliche Wiederholungsgefahr ist i.d.R. schon dadurch gegeben, dass es sich beim Mobbing um eine fortgesetzte Verhaltensweise handelt. Nur wenn es aufgrund besonderer Umstände, wie etwa durch den Arbeitgeber eingeleitete Abhilfemaßnahmen, unwahrscheinlich erscheint, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin gemobbt wird, entfällt die Wiederholungsgefahr.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Arbeitsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Arbeitsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern