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Formen des Mobbings

Auch wenn eine vollständige Erfassung von Mobbing-Tatbeständen nicht möglich ist, können die meisten Mobbinghandlungen doch in bestimmte Hauptkategorien eingeteilt werden. Dies sind - immer vorausgesetzt, diese sind systematisch und zielgerichtet - insbesondere Angriffe

In all diesen Erscheinungsformen verletzen Mobbinghandlungen zumindest das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch die Art.1 und 2 GG geschützt ist. Die Verpflichtung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts wird in § 75 Absatz 2 BetrVG dem Arbeitgeber und Betriebsrat auferlegt. Außerdem können Verstöße gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches vorliegen und zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Nähere Einzelheiten dazu weiter unten.


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