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Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung

Bei Ankündigung einer Modernisierung kann der Mieter seinerseits kündigen. Kündigt der Vermieter beispielsweise im März eine Modernisierung an, kann der Mieter bis zum 30. April (Ende des folgenden Monats) kündigen. Das Mietverhältnis endet dann am 31  Juni.

Ist mit der Modernisierung eine Mieterhöhung verbunden, und soll die Miete am 1. März steigen, kann der Mieter bis zum 3. April kündigen und das Mietverhältnis endet am 31. Juni.

Kürzere Kündigungsfristen können sich für den sozialen Wohnungsbau ergeben.


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