Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Rechte des Untermieters

Grundsätzlich ist das rechtliche Verhältnis des Untermieters zum Hauptmieter ähnlich wie das Verhältnis des Hauptmieters zum Vermieter. Die Rechtsbeziehungen ergeben sich hier aus dem Untermietvertrag. Mit dem Hauptvermieter geht der Untermieter kein rechtliches Verhältnis ein, so dass der Untermieter die Wohnung räumen muss, wenn das Hauptmietverhältnis beendet wird. Auf Kündigungsschutz kann sich der Untervermieter gegenüber dem Hauptvermieter nicht berufen.

Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Eigentümer den Wohnraum einer Vermietungsfirma überlassen hat. Hier gelten die Regeln für die gewerbliche Zwischenmiete (§ 565 BGB).


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Mietrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Mietrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern