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Fristlose Kündigung des Vermieters

In Ausnahmefällen kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Voraussetzung ist eine so schwerwiegende Pflichtverletzung des Mieters, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar wird.

Denkbare Gründe sind:

Gemäß § 543 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist in den Fällen, in denen der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag liegt, die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Ausnahmsweise kann in folgenden Fällen ohne Abmahnung gekündigt werden:


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