Ende unbefristeter Verträge
Unbefristete Mietverhältnisse enden durch:
- ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung),
- außerordentliche Kündigung (außerordentliche fristlose Kündigung aus
wichtigem Grund)
oder
- Tod des Mieters.
Über die einzelnen Voraussetzungen informiert dieser Ratgeber ausführlich
in den weiteren Abschnitten.
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