Stimmt der Mieter der Mieterhöhung innerhalb einer zweimonatigen Überlegungsfrist (siehe vorheriger Abschnitt) nicht zu, so kann der Vermieter nach Fristablauf binnen einer Frist von weiteren drei Monaten Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben. Das bestimmt § 558b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Rechtstipp für Vermieter und Mieter: Vermieter können Mängel im Erhöhungsverfahren,
wie beispielsweise eine fehlerhafte Begründung, während des Rechtsstreites
nachholen (§ 558b Absatz 3 BGB).
Auch hier steht dem Mieter allerdings die zweimonatige Zustimmungsfrist
zu (siehe vorheriger Abschnitt).