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Wohnungsbesichtigung

Wer ein Mietverhältnis eingeht, sollte umsichtig handeln. Vor Vertragsschluss empfiehlt es sich unbedingt, die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter gründlich zu besichtigen.

Für beide Seiten hilfreich ist es, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Für bereits vorhandene Mängel ist so ein Nachweis möglich. Die Beschreibung der Mängel sollte möglichst ausführlich sein.

Rechtstipp für Vermieter und Mieter: Vereinbaren Sie gleich im Übergabeprotokoll, wer die Schäden repariert. Das Protokoll sollte dann zum Bestandteil des Mietvertrages gemacht werden.


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