Schon vor Abschluss des Mietvertrages heißt es: Aufgepasst! Einerseits
sollte der Vertrag alle wesentlichen Punkte regeln, andererseits gilt
es, die getroffenen Regelungen auf ihre Wirkung und Gesetzmäßigkeit zu
prüfen. So können künftige Konflikte vermieden werden und Kostensteigerungen
absehbar sein.
Der Mietvertrag sollte folgende wesentliche Bestandteile enthalten:
Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
genaue Bezeichnung des Mietobjekts mit Stockwerk und Lage
" Größe der Wohnung in Quadratmeter, Zahl der Wohnräume (siehe im
Detail nachfolgender Abschnitt)
zum Objekt gehörende Gemeinschaftsanlagen wie Keller, Garten, Hof,
Garagen, Dachboden
bei möblierten Objekten: Ausstattung
Angaben zur Mietzeit
Gebrauchszweck der Mietsache (Wohnraum oder gewerblich oder beides)
Vereinbarungen zu Mieterhöhungen, beispielsweise in Form einer Staffelmiete
Zur Schutz des Mieters sind insbesondere bei Wohnraummietverträgen viele
gesetzlichen Bestimmungen "absolut". Das beutet, sie dürfen nicht zum
Nachteil des Vermieters vertraglich abbedungen oder geändert werden. Aber
auch zahlreiche Vereinbarungen, die nicht explizit im Gesetz geregelt
sind, finden sich in Mietverträgen, deren Zulässigkeit die Rechtsprechung
immer wieder im Einzelfall klären muss. Unwirksam sind beispielsweise
folgende Vereinbarungen:
Unwirksam sind danach folgende Vereinbarungen:
Verzicht auf das Widerspruchsrecht gegen eine Kündigung (§ 574
Absatz 4 BGB)
Vereinbarung anderer Gründe für eine fristlose Kündigung, als im Gesetz
beschrieben sind (§§ 543, 569 Absätze 2, 3, 5 BGB)
Ausschluss der Mieterkündigung wegen Gesundheitsgefährdung (§ 569
Absätze 1, 5 BGB)
Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Mieterhöhung (§ 561
Absatz 2 BGB)
Ausschluss der Mietminderung bei Mietmängeln (§ 536 Absatz 4
BGB)
alleinige Haftung des Mieters für Wohnungsmängel und Schäden (detailliert
im Ratgeber " Mietvertrag über Wohnraum Teil 2")
generelles Verbot der Untermiete (detailliert im Abschnitt "Untermiete")
Vertragsstrafen bei Verstoß gegen die Hausordnung
pauschale Übernahmepflicht von 20 Prozent der Reparaturkosten
Verbot nach 22 Uhr zu baden oder zu duschen
Verpflichtung, die Schönheitsreparaturen von einem Fachhandwerker
machen zu lassen
Verpflichtung, keine Kinder zu bekommen
Verpflichtung, die Waschmaschine im Keller zu platzieren
Rauchverbot in der Wohnung oder auf dem Balkon (anders in Gemeinschaftsräumen
wie Treppenhaus oder Aufzug)