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Vertragsinhalt

Schon vor Abschluss des Mietvertrages heißt es: Aufgepasst! Einerseits sollte der Vertrag alle wesentlichen Punkte regeln, andererseits gilt es, die getroffenen Regelungen auf ihre Wirkung und Gesetzmäßigkeit zu prüfen. So können künftige Konflikte vermieden werden und Kostensteigerungen absehbar sein.

Der Mietvertrag sollte folgende wesentliche Bestandteile enthalten:

Zur Schutz des Mieters sind insbesondere bei Wohnraummietverträgen viele gesetzlichen Bestimmungen "absolut". Das beutet, sie dürfen nicht zum Nachteil des Vermieters vertraglich abbedungen oder geändert werden. Aber auch zahlreiche Vereinbarungen, die nicht explizit im Gesetz geregelt sind, finden sich in Mietverträgen, deren Zulässigkeit die Rechtsprechung immer wieder im Einzelfall klären muss. Unwirksam sind beispielsweise folgende Vereinbarungen:
Unwirksam sind danach folgende Vereinbarungen:


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