Die Vereinbarungen in Mietverträgen sind oftmals sehr detailliert. Häufig
enthalten sind Regeln zur Nutzung der Wohnung. Damit sollen zum einen
die Interessen des Vermieters an seiner Wohnung gewahrt, zum anderen auch
das Zusammenleben der Nachbarn untereinander erleichtert werden. Letzterem
dient vor allem eine Hausordnung. Meist wird diese im Mietvertrag mit
unterschrieben oder deren Geltung darin anerkannt.
Häufig anzutreffende Regelungen in Hausordnungen:
Kinderwagen:
Wenn es keine anderen Möglichkeiten zum Abstellen gibt, oder diese nicht
zumutbar sind, weil nur über Treppen zu erreichen, ist ein Abstellen
im Treppenhaus erlaubt.
Haustiere:
Ein generelles Verbot ist unwirksam. Aber auch wenn Haustierhaltung
erlaubt ist, sollte bei besonderen Tieren (meist wenn von den Tieren
eine Gefährdung ausgehen kann (Kampfhund Giftschlangen etc.) die Erlaubnis
des Vermieters eingeholt werden.
Treppenreinigung:
Wenn der Mieter bereits für Treppenreinigung zahlt, kann er durch die
Hausordnung nicht mehr selbst zur Treppenreinigung verpflichtet werden.
Besuch:
Besuche zu bekommen ist ein persönliches Recht des Mieters und kann
nicht eingeschränkt werden. Das gilt auch für mehrwöchige Dauerbesuche.
Die Grenze liegt bei der Untermiete (siehe nachfolgender Abschnitt).