Mietvertrag über Wohnraum Teil 1
Reform des Mietrechts
Vor nunmehr fünf Jahren - mit Wirkung zum 1. September 2001 - hat
der Gesetzgeber einen Großteil der Vorschriften zum Mietrecht modernisiert,
zusammengefasst, vereinfacht und neu gestaltet. Der Grund: Zahlreiche,
seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) partiell vorgenommene
Änderungen hatten das Mietrecht unübersichtlich werden lassen. Zudem waren
Formulierungen sprachlich veraltet und die Anforderungen der modernen
Gesellschaft an Mobilität und Flexibilität hatten zu einer Interessensverschiebung
geführt, der das alte Mietrecht nicht mehr entsprechen konnte.
Das neue Mietrecht gilt uneingeschränkt für alle Mietverträge, die seit
dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden und werden. Für ältere
Mietverträge sind zahlreiche Übergangsvorschriften geschaffen worden.
Mittlerweile wurden auch diese bereits teilweise wieder geändert.
Der Ratgeber "Mietvertrag über Wohnraum" bringt in drei Teilen Klarheit
in die Neuregelungen und zeigt auf, wann weiter das frühere Recht Anwendung
findet.
- Der vorliegende erste Teil legt einen Fokus auf den Vertragsschluss
und alle damit verbundenen Regelungen über Mietdauer und Mietzins inklusive
Nebenkosten.
Auch das Thema Untervermietung wird unter die Lupe genommen.
- In Teil 2 werden alle Rechtsfragen erörtert, die während des
Mietverhältnisses auftreten können - von Mieterhöhung über Mängel bis
hin zu Schönheitsreparaturen und Modernisierung.
- Zur Beendigung des Mietverhältnisses informiert "Mietvertrag über
Wohnraum Teil 3".
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