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Mietvertrag über Wohnraum Teil 1

Reform des Mietrechts

Vor nunmehr fünf Jahren - mit Wirkung zum 1. September 2001 - hat der Gesetzgeber einen Großteil der Vorschriften zum Mietrecht modernisiert, zusammengefasst, vereinfacht und neu gestaltet. Der Grund: Zahlreiche, seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) partiell vorgenommene Änderungen hatten das Mietrecht unübersichtlich werden lassen. Zudem waren Formulierungen sprachlich veraltet und die Anforderungen der modernen Gesellschaft an Mobilität und Flexibilität hatten zu einer Interessensverschiebung geführt, der das alte Mietrecht nicht mehr entsprechen konnte.

Das neue Mietrecht gilt uneingeschränkt für alle Mietverträge, die seit dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden und werden. Für ältere Mietverträge sind zahlreiche Übergangsvorschriften geschaffen worden. Mittlerweile wurden auch diese bereits teilweise wieder geändert.

Der Ratgeber "Mietvertrag über Wohnraum" bringt in drei Teilen Klarheit in die Neuregelungen und zeigt auf, wann weiter das frühere Recht Anwendung findet.

  • Der vorliegende erste Teil legt einen Fokus auf den Vertragsschluss und alle damit verbundenen Regelungen über Mietdauer und Mietzins inklusive Nebenkosten.
    Auch das Thema Untervermietung wird unter die Lupe genommen.
  • In Teil 2 werden alle Rechtsfragen erörtert, die während des Mietverhältnisses auftreten können - von Mieterhöhung über Mängel bis hin zu Schönheitsreparaturen und Modernisierung.
  • Zur Beendigung des Mietverhältnisses informiert "Mietvertrag über Wohnraum Teil 3".


Antwort zum Thema: "Mietrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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